Privatversicherte und Selbstzahler
Neben der Behandlung über die gesetzlichen Krankenkassen biete ich auch Psychotherapie für Privatversicherte und Selbstzahler an.
Die Kosten für Privatversicherte und Selbstzahlende
für eine psychotherapeutische Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Seit dem 01.07.2024 gelten zudem gemeinsame Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfeträger für neue psychotherapeutische Leistungen.
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird in der Regel mit dem 2,3-fachen Steigerungssatz berechnet. Bei einzelnen diagnostischen Leistungen gelten abweichende Regelungen.
Privatversicherte
Bitte beachten Sie, dass die Erstattung durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen von Ihrem individuellen Vertrag bzw. Beihilfeanspruch abhängt. Ich empfehle daher, vor Beginn der Behandlung die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung zu klären.
Selbstzahler
Dies kann insbesondere interessant sein für Menschen, die:
- unabhängiger von Formalitäten im Gesundheitswesen sein möchten
- besondere Diskretion wünschen
- sich eine individuelle therapeutische Begleitung außerhalb der Regelversorgung wünschen
Gerne informiere ich Sie persönlich über den Ablauf und die Rahmenbedingungen. Buchen Sie bitte hierfür Ihren ersten Termin bequem durch Klick hier.