Privatversicherte und Selbstzahler

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Neben der Behandlung über die gesetzlichen Krankenkassen biete ich auch Psychotherapie für Privatversicherte und Selbstzahler an.

 Die Kosten für Privatversicherte und Selbstzahlende
für eine psychotherapeutische Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Seit dem 01.07.2024 gelten zudem gemeinsame Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfeträger für neue psychotherapeutische Leistungen.
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird in der Regel mit dem 2,3-fachen Steigerungssatz berechnet. Bei einzelnen diagnostischen Leistungen gelten abweichende Regelungen.


Privatversicherte

Bitte beachten Sie, dass die Erstattung durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen von Ihrem individuellen Vertrag bzw. Beihilfeanspruch abhängt. Ich empfehle daher, vor Beginn der Behandlung die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung zu klären.


Selbstzahler

Dies kann insbesondere interessant sein für Menschen, die:

- eine zeitnahe psychotherapeutische Unterstützung suchen
- unabhängiger von Formalitäten im Gesundheitswesen sein möchten
-  unabhängig von Genehmigungsverfahren der Versicherung behandelt werden möchten
- Coaching, Paartherapie oder Beratung suchen
- besondere Diskretion wünschen
- sich eine individuelle therapeutische Begleitung außerhalb der Regelversorgung wünschen
-  Therapie oder Beratung für Anliegen ohne  Krankheitswert möchten

Gerne informiere ich Sie persönlich über den Ablauf und die Rahmenbedingungen. Buchen Sie bitte hierfür Ihren ersten Termin bequem durch Klick hier.

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